Die Landesregierung hat in der „Breitbandinitiative Baden-Württemberg II“ neue Eckpunkte für die Breitbandförderung festlegt

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„Um die Lücken rasch zu schließen, werde das Land in der „Breitbandinitiative Baden-Württemberg II“ den bisherigen Beihilfebetrag für Breitbandanbieter von 75.000 auf 150.000 Euro verdoppeln. „

„Verdoppelt werde auch die Eingriffsschwelle“.. „Wir heben die Mindestdatenrate, ab der von Grundversorgung gesprochen wird, von 1 auf 2 MBit pro Sekunde an.“

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Damit ist Ebringen absolut unzweifelhaft als weisser Fleck in der Landkarte erkennbar. Gleichzeitig wird auch in dieser Erklärung die „Breitbandanbindung“ als Bestandteil der Grundversorgung anerkannt.

Eigentlich ergibt sich daraus eine Verpflichtung für die lokalen Behörden aktiv mitzuwirken diese Lücke zu schliessen.

 

Für mehr Details siehe: http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=260701

 

 

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